Bis anhin gab es in den Kanton bei der Grundstückgewinnsteuer bei gemischten Schenkungen zwei unterschiedliche Modelle. Entweder wurde ein vollumfänglicher Steueraufschub gewährt, bei dem auch der über den Anlagekosten liegende Erlös nicht zu einer sofortigen Besteuerung führte, oder es wurde nur ein teilweiser Steueraufschub gewährt, bei welchem ein Teilgewinn besteuert wurde, soweit der Erlös die Anlagekosten überstieg.
Das Bundesgericht hat nun mit seinem Urteil vom 22. Dezember 2025 (9C_271/2025) festgehalten, dass gemäss aktueller Gesetzgebung bei gemischten Schenkungen im Privatvermögen schweizweit ein vollumfänglicher Steueraufschub zur Anwendung kommt. Damit fällt keine sofortige Grundstückgewinnsteuer an, selbst wenn die Gegenleistung die ursprünglichen Gestehungskosten übersteigt.
Die Führung eines Unternehmens ist weit mehr als das Treffen von Entscheidungen. Sie erfordert ein feines Gespür für Menschen, klare Strukturen und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Der Führungskraft kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.
Kooperationen werden im Gastgewerbe zur wirtschaftlichen Notwendigkeit. Ob im Einkauf, beim Personal oder im Marketing: Viele Betriebe bündeln ihre Ressourcen, teilen Know-how und erschliessen gemeinsam neue Geschäftsfelder. Das Prinzip ist einfach: Wer clever zusammenarbeitet, steigert Effizienz, senkt Kosten und schafft Win-win-Situationen für alle Beteiligten.
Das Bundesgericht hat im März 2025 wichtige Klarstellungen zu den Kapitaleinlagereserven veröffentlicht. Neu darf die Meldung spätestens bei Fälligkeit der Rückzahlung erfolgen, und auch eine nachträgliche Verbuchung ist zulässig. Erfahren Sie in unserem aktuellen Fachnewsletter, welche steuerlichen Vorteile KER bieten und worauf Unternehmen bei der Meldung achten müssen.
Ein Forecast ist kein Ratespiel und keine trockene Exceltabelle. Er ist ein praktisches, flexibles Werkzeug, um fundierte Entscheidungen für die nächsten 3–4 Wochen zu treffen. Warum er weit mehr ist als nur eine Zahlenschätzung – und wie Soft-Factors wie Teamstimmung oder Gästeverhalten den Unterschied machen – erfährst du hier.
Der Verwaltungsrat hat aus strategischen Gründen entschieden, sich aus dem Tessin zurückzuziehen und sich auf die Deutschschweiz und die Romandie zu konzentrieren. Gleichzeitig beginnt für unseren Standort in Cadempino-Lugano ein neues Kapitel.
Valérie Morel, Regionalleiterin Romandie, Mitglied des Verwaltungsrates der Gastroconsult AG sowie KMU Treuhand und Revisions AG und Standortleiterin Fribourg, hat sich entschieden, die Gastroconsult-Gruppe zu verlassen, um eine neue berufliche Herausforderung anzunehmen.
Als Treuhand- und Beratungsgesellschaft in der Gastronomie ist Gastroconsult täglich mit den Sorgen und Herausforderungen im Gastgewerbe konfrontiert, wobei verschiedene Faktoren eine Rolle spielen.
Das Meldeverfahren und die Beilagen zur Einlageentsteuerung mussten bisher im Rahmen der MWST-Abrechnung separat per Post eingereicht werden.