Anlässlich der schriftlich durchgeführten Generalversammlung wurden, jeweils ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen, der Geschäftsbericht 2019 und die am 30. September 2020 abgeschlossene Jahresrechnung genehmigt und den Verwaltungsräten sowie der Geschäftsleitung Decharge erteilt. Zudem wurde einstimmig beschlossen, den Gewinnvortrag von CHF 412'943 auf neue Rechnung vorzutragen. Ebenfalls einstimmig wurden sämtliche Verwaltungsräte wiedergewählt; die Herren Walter Höhener, Präsident, Jakob Huber, Delegierter, und Ezio Zago, Mitglied, bis zur Generalversammlung 2021, die übrigen Mitglieder für eine weitere Amtsdauer von drei Jahren. Bestätigt für das Geschäftsjahr 2019/2020 wurde im Übrigen die KPMG als Revisionsstelle.
Das Schutzkonzept für das Gastgewerbe unter COVID-19 gilt für alle Anbieter gastronomischer Dienstleistungen, gültig ab dem 6. Juni 2020.
Der Bundesrat hat am 27. Mai 2020 weitere Lockerungen beschlossen. Nachstehend sind die Massnahmen festgehalten. Folgende Abbildung zeigt die neuen Lockerungen auf einen Blick:
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Seit dem 11. Mai 2020 dürfen die Restaurants unter Einhaltung eines Schutzkonzepts ihren Betrieb wieder eröffnen. Wie können Betriebe sicherstellen, dennoch erfolgreich zu wirtschaften? Enzo Pontoriero von Gastroconsult setzt sich mit den wichtigsten Punkten auseinander, auf die Gastronomen achten müssen.
Das Schutzkonzept gibt vor, welche Massnahmen im Gastgewerbe umzusetzen sind. Sie dienen dem Schutz der Mitarbeitenden und den Gästen. Ab sofort können Sie das Schutzkonzept auf der Webseite von GastroSuisse herunterladen. In exklusiven Webinaren zeigen wir Ihnen, wie Sie die Schutzmassnahmen in Ihrem Betrieb umsetzen können und beantworten Ihre Fragen.
Der Bundesrat hat am 29. April 2020 diverse Massnahmen und Entscheidungen beschlossen. Dabei geht er weiter, als am 16. April 2020 angekündigt. Ab dem 11. Mai 2020 können nicht nur Läden, Märkte und obligatorische Schulen, sondern auch Restaurants sowie Museen und Bibliotheken wieder öffnen.
Der Bundesrat hat am 16. April 2020 diverse Massnahmen und Entscheidungen beschlossen, welche wir Ihnen im vorliegenden Informationsschreiben mitteilen möchten.
Der Bundesrat hat am 25. März 2020 weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Sie betreffen die Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenversicherung, die Kurzarbeitsentschädigung und die berufliche Vorsorge. Des Weiteren hat der Bundesrat die Notverordnung zur Gewährung von Krediten mit Solidarbürgschaften des Bundes verabschiedet (Überbrückungskredite).
Der Bundesrat hat am 20. März 2020 zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus ein umfassendes Massnahmenpaket in der Höhe von 32 Milliarden Franken beschlossen. Zusammen mit den früher angekündigten 10 Milliarden Franken Unterstützung stehen nun über 40 Milliarden Franken zur Verfügung. Dank der flexiblen Ausgestaltung der sogenannten Schuldenbremse und der tiefen Staatsschulden der Schweiz ist der Bundesrat zu solchen Mass-nahmen fähig.