Wir denken und handeln engagiert und begeistert
Wir agieren flexibel, zielgerichtet und effizient
Wir sind aufmerksam, respektvoll und hilfsbereit
Wir sind neu Abacus Treuhand Ambassadors. Ab dem 1. Januar 2026 tragen wir offiziell den Titel Abacus Treuhand Ambassador. Damit sind wir Teil des überarbeiteten Partnerprogramms von Abacus, das das bisherige Treuhand-Partner-Modell ablöst.
Das Jahr 2026 gilt als Übergangsjahr: Bestehende Partner starten automatisch als Abacus Treuhand Ambassadors. Das aktuelle Rabattmodell bleibt bis Ende 2026 bestehen, das neue Modell tritt ab 1. Januar 2027 in Kraft.
Wir freuen uns, diesen nächsten Schritt gemeinsam mit Abacus zu gehen und unsere Kundinnen und Kunden weiterhin kompetent, innovativ und zukunftsorientiert zu begleiten.
Unternehmen (juristische Personen und selbständig Erwerbstätige) können Verluste bei der Gewinn- bzw. Einkommenssteuer neu während zehn statt bisher sieben Jahren mit künftigen Gewinnen verrechnen. Die Neuregelung gilt für Verluste, die ab dem Jahr 2020 entstanden sind. Verluste aus Steuerperioden vor 2020 unterliegen hingegen weiterhin der bisherigen siebenjährigen Verrechnungsfrist. Die verlängerte Verlustverrechnung gilt sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die Kantons- und Gemeindesteuern.
Bis anhin gab es in den Kanton bei der Grundstückgewinnsteuer bei gemischten Schenkungen zwei unterschiedliche Modelle. Entweder wurde ein vollumfänglicher Steueraufschub gewährt, bei dem auch der über den Anlagekosten liegende Erlös nicht zu einer sofortigen Besteuerung führte, oder es wurde nur ein teilweiser Steueraufschub gewährt, bei welchem ein Teilgewinn besteuert wurde, soweit der Erlös die Anlagekosten überstieg.
Das Bundesgericht hat nun mit seinem Urteil vom 22. Dezember 2025 (9C_271/2025) festgehalten, dass gemäss aktueller Gesetzgebung bei gemischten Schenkungen im Privatvermögen schweizweit ein vollumfänglicher Steueraufschub zur Anwendung kommt. Damit fällt keine sofortige Grundstückgewinnsteuer an, selbst wenn die Gegenleistung die ursprünglichen Gestehungskosten übersteigt.
Der Bundesrat hat den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung auf den 1. Januar 2029 festgelegt. Bei selbstgenutztem Wohneigentum (Erstwohnsitz sowie selbstgenutzter Zweitwohnsitz) entfällt ab diesem Zeitpunkt die Einkommensbesteuerung des fiktiven Mietwerts ersatzlos. Im Gegenzug wurden die Abzugsmöglichkeiten für Schuldzinsen, Liegenschaftsunterhalt sowie Energiespar- und Umweltschutz¬massnahmen eingeschränkt oder aufgehoben. Auch wenn die kantonale Umsetzung grösstenteils noch unklar ist, kann es bereits heute sinnvoll sein, die aktuelle Situation unter den geänderten Rahmenbedingungen einer Prüfung zu unterziehen. Das Zeitfenster bis Ende 2028 sollte optimal genutzt werden, um Themen wie Sanierungen, Finanzierung und Eigentumsverhältnisse rechtzeitig anzugehen
Die Gastronomie in der Schweiz steht unter grossem Kostendruck. Steigende Preise für Lebensmittel, Energie und Mieten belasten die Betriebe zunehmend. Gleichzeitig zeigen sich die Gäste sensibel gegenüber Preiserhöhungen.
Für viele Restaurants stellt sich deshalb die Frage: Wie lässt sich die Rentabilität verbessern, ohne an Qualität, Service oder Erlebnis zu sparen?
Gastroconsult will das Beste für seine Kunden. Daher sind wir daran interessiert, Ihre Meinung zu hören und Ihre Erfahrungen zu teilen. Hier sehen Sie einige der geschätzten Kundenmeinungen.
« Dank der GastroAnalyse erhalte ich die wesentlichen Kennzahlen des Betriebes auf einen Blick. Das Analyseinstrument ermöglicht es der Liegenschaftseigentümerin und mir, einfach und verständlich unsere Zahlen mit ähnlichen Betrieben zu vergleichen – für uns ein echter Mehrwert. »
« Gastroconsult hat innert kürzester Zeit mit einem Mietzinsgutachten in einer Sanierung eine sehr gute Arbeit geleistet, die uns weiterhilft. Besten Dank. »
« Wir möchten uns bei Ihnen für den Einsatz und die Unterstützung durch Gastroconsult bei der Mietersuche und Vertragsberatung recht herzlich bedanken. »
« Wir waren mit Ihrer Arbeit immer sehr zufrieden und bedanken uns für Ihre Mithilfe bei der Mietersuche und Vertragsberatung. Gerne werden wir zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf Sie zukommen. »
« Für Ihre grossartige, kompetente und sehr speditive Unterstützung bei der Mietersuche und Vertragsberatung während diesen Monaten möchten wir Ihnen ein grosses Dankeschön übermitteln. »
« Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Beratung bei der Tragbarkeitsanalyse. Die Analysen waren gut verständlich und haben uns geholfen. »