Mittwoch, 2. September 2026

Verlängerung der Verlustverrechnungsperiode von 7 auf 10 Jahre

Unternehmen (juristische Personen und selbständig Erwerbstätige) können Verluste bei der Gewinn- bzw. Einkommenssteuer neu während zehn statt bisher sieben Jahren mit künftigen Gewinnen verrechnen. Die Neuregelung gilt für Verluste, die ab dem Jahr 2020 entstanden sind. Verluste aus Steuerperioden vor 2020 unterliegen hingegen weiterhin der bisherigen siebenjährigen Verrechnungsfrist. Die verlängerte Verlustverrechnung gilt sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die Kantons- und Gemeindesteuern.

Mit der Gesetzesänderung sollen insbesondere die während der Pandemie erlittenen Verluste steuerlich länger mit Gewinnen verrechnet werden können. Zudem können neu gegründete Unternehmen allfällige Verluste aus der Anlaufphase künftig länger mit zukünftigen Gewinnen verrechnen.

Fachbereich Steuern, September 2026

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