Am 1. Oktober 2026 tritt das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) in Kraft. Damit werden praktisch alle Aktiengesellschaften und GmbH in der Schweiz gesetzlich verpflichtet, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen zu identifizieren, zu dokumentieren und dem neuen Transparenzregister zu melden.
Die Pflicht zur fristgerechten und korrekten Meldung liegt beim obersten Organ der Gesellschaft – beim Verwaltungsratspräsidium einer AG bzw. bei der Geschäftsführung einer GmbH. Bei vorsätzlicher Verletzung der Melde- oder Identifikationspflicht drohen Bussen bis CHF 500’000.
| Rechtsform / Revisionsart | Frist bis | |
| AG mit ordentlicher Revision | 1. Januar 2027 | |
| Andere Gesellschaft mit ordentlicher Revision | 1. Februar 2027 | |
| AG mit Opting-Out oder eingeschränkter Revision | 1. März 2027 | |
| GmbH, Genossenschaft, übrige jur. Personen (unabhängig von der Revisionsart) | 1. April 2027 |
Besonders zu beachten: Auch Gesellschaften mit Opting-Out oder lediglich eingeschränkter Revisionspflicht sind nicht von der Meldepflicht befreit. Für AGs in dieser Kategorie gilt die Frist bis 1. März 2027, für GmbH generell bis 1. April 2027 – unabhängig davon, welche Revisionsart gilt. Neugründungen resp. Änderungen (bspw. neue Aktionärin, neue Adresse, etc.) sind innert 30 Tagen zu melden.
Die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen, die erforderliche Dokumentation und die Meldung selbst erfordern eine sorgfältige Vorbereitung. Ihr Mandatsleiter oder Ihre Mandatsleiterin wird in den kommenden Wochen aktiv auf Sie zukommen, um das weitere Vorgehen zu besprechen und Sie bei Bedarf zu unterstützen. Sie können sich selbstverständlich auch jederzeit selbst bei uns melden.