Kassensturz! – Aber richtig.

Jeder Geschäftsführer will regelmässig wissen, wie viel Geld tatsächlich in der Kasse ist. Vielen ist aber nicht bewusst, dass es sich bei dieser selbstverständlichen Handlung, um eine nicht zu vernachlässigbare Pflicht gemäss schweizerischem Handelsrecht geht. Anders gesagt, kann es für diejenigen, die keinen regelmässigen Kassensturz machen oder diesen nicht nachvollziehbar erfassen, zu einer teuren Überraschung kommen, sobald der Fiskus an die Türe klopft. Denn, der Kassensturz ist ein wichtiger Bestandteil der Führung eines Kassabuchs. Das heisst, dass der Saldo aus dem Kassabuch regelmässig mit dem effektiven Barbestand in der Kasse / Tresor abgeglichen werden muss. Ohne eine sorgfältige Dokumentation des Barverkehrs, also der Führung eines Kassenbuchs, ist dies natürlich nicht möglich. Wenn nun also kein solches Dokument geführt wird, in dem Bareinnahmen und Barausgaben mit den entsprechenden Belegen erfasst sind und einfach nachvollzogen werden können, so kann das Steueramt die ordentliche Buchführung bemängeln. Dies wiederum erlaubt es den Steuerbehörden, den steuerbaren Gewinn des Geschäfts einzuschätzen, was in der Regel zu einem deutlich höheren Ergebnis und entsprechend hohen Steuernachzahlungen führt. Um den Anforderungen der Steuerbehörden gerecht zu werden, muss ein Kassabuch mindestens die folgenden Informationen aufweisen (gem. Richtlinien für die Ordnungsmässigkeit des Rechnungswesens unter steuerlichen Gesichtspunkten der schweizerischen Steuerkonferenz), so dass Buchungen jederzeit und ohne bedeutenden Aufwand vom Beleg bis hin zur Verbuchung nachvollzogen werden können:
    1. Datum
    2. Fortlaufende Belegnummer
    3. Klarer und verständlicher Buchungstext, mit Bezug zum Aussteller des Belegs
    4. MWST-Satz
    5. Kontierung
    6. Betrag
    7. Einträge nicht veränderbar
Die GastroSuisse gibt in Zusammenarbeit mit der Gastroconsult in Kürze ein neues Kassabuch heraus, dank dem Sie den formellen Anforderungen einfacher gerecht werden. Einzig führen, müssen Sie das Kassabuch noch selber !

Hans Haueter
Gastroconsult AG
Dipl. Wirtschaftsprüfer

Cookies und Datenschutz

Diese Webseite verwendet temporäre Cookies. Mit dem Verbleiben auf dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung dieser Cookies einverstanden. Diese Cookies werden beim Verlassen dieser Webseite in Ihrem Browser wieder gelöscht. Mehr Informationen über Cookies und Datenschutz finden Sie hier: Datenschutzerklärung