Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat entschieden,
für das Kalenderjahr 2017 den Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge
der direkten Bundessteuer auf null zu setzen. Die Negativzinsen haben in den
letzten Jahren immer mehr Steuerpflichtige dazu bewogen, die direkte
Bundessteuer freiwillig vor Fälligkeit einzuzahlen. Sie erhielten für den
Zeitraum ab Vorauszahlung bis zum Fälligkeitstermin einen Vergütungszins von
0,25 Prozent. Die Senkung des Vergütungszinssatzes auf null Prozent ist im
Anhang zur Verordnung des EFD über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer
festgelegt. Während der Vergütungszins auf null gesetzt wird, verbleiben
Verzugs- und Rückerstattungszins weiterhin bei drei Prozent.