Die eingeschränkte Revision ermöglicht vielen KMU eine reduzierte Prüfung ihrer Jahresabschlüsse. Bei weniger als zehn Vollzeitstellen besteht die Option, ganz darauf zu verzichten (Opting-out). Dieser Entscheid sollte allerdings in einer Gesamtbetrachtung erfolgen.
Bei der Beschaffung von
Fremdkapital (Darlehen, Bankkredit) kann ein
ungeprüfter Abschluss eine Hürde darstellen.
Bei der gesetzlichen Prüfung der Jahresabschlüsse von KMU kennt die Schweiz eine Sonderregelung. Seit bald zehn Jahren haben Aktiengesellschaften, GmbH oder Genossenschaften die Möglichkeit, von der ordentlichen auf die eingeschränkte Revision umzusteigen. Voraussetzung ist, dass zwei der Grössen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren unterhalb dieser Schwellenwerte liegen: CHF 20 Mio. Bilanzsumme, CHF 40 Mio. Umsatzerlös, 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt. In der Praxis bedeutet dies, dass über 95 Prozent aller Firmen von der eingeschränkten Revision profitieren können.
Opting-out für die Kleinen
Aktiengesellschaften, GmbH oder Genossenschaften, die nicht mehr als zehn Vollzeitstellen
haben, können gemäss geltendem Recht
noch einen Schritt weiter gehen und
gänzlich auf die Revision verzichten. Voraussetzung
für dieses sogenannte Opting-out ist das Einverständnis aller Aktionäre respektive Gesellschafter. Mit dem Opting-out, das beim kantonalen
Handelsregister beantragt werden
muss, spart sich das Unternehmen
den Aufwand und die Kosten für
die Prüfung des Jahresabschlusses.
Gesamtbetrachtung als
Entscheidungsgrundlage
Der Entscheid, auf eine Revision zu verzichten, sollte allerdings
nicht allein aufgrund der Kosten erfolgen. Was kurzfristig attraktiv erscheint,
kann sich mit dem Blick auf die langfristigen Firmenziele und auf das Vertrauen
des Marktes in einem anderen Licht präsentieren. Folgende Aspekte sollten in
den Entscheid über ein Opting-out einfliessen:
Ein Opting-out ist vor allem dann sinnvoll, wenn das
Sicherheitsbedürfnis der Beteiligten nicht gross ist. Beispiels weise wenn die
Eigenfinanzierung solide ist oder das Unternehmen problemlos in der Lage ist,
seine Geschäftsrisiken selber abzudecken.
Tipp:
Grossfirmen, die der ordentlichen Revision unterliegen,
müssen gleichzeitig ein Internes Kontrollsystem (IKS) vorweisen können. Ein
solches IKS enthält Komponenten, die auch für KMU sehr interessant sein können.
Da es sich in diesem Fall um ein freiwilliges Instrument handelt, kann man es
vereinfachen und auf seine Bedürfnisse ausrichten. Der Nutzen eines IKS geht
über die Aspekte der finanziellen Berichterstattung hinaus. Es gibt einem
Unternehmen Mechanismen an die Hand, um seine Tätigkeit besser zu steuern und
zu kontrollieren. Schliesslich hat jeder Betrieb ein Interesse daran, dass
seine Prozesse effizient und möglichst fehlerfrei ablaufen; gleichzeitig liegt
es wohl jedem Unternehmer am Herzen, sein Firmenvermögen systematisch zu
schützen und das Risiko von finanziellen Unregelmässigkeiten zu mindern. Genau
auf diese Hauptaspekte zielt ein IKS ab.