Donnerstag, 5. Mai 2022

Die Rolle des Revisors bei Überschuldung

Für viele ist der Revisor eine Formalität, die es braucht, wenn eine juristische Person (d.h. eine AG oder eine GmbH) mehr als 10 Mitarbeiter hat. Dieser überprüft dann die Jahresrechnung auf deren Korrektheit. Bei eingeschränkten Revisionen merken viele Treuhandkunden in der Regel nicht viel von der Arbeit des Revisors und erhalten meistens nur den Revisionsbericht und die Rechnung für die geleisteten Arbeiten.

Wenn es der Gesellschaft jedoch nicht gut geht und z.B. ein Kapitalverlust oder sogar eine Überschuldung besteht, dann wird der Revisor meistens deutlicher wahrgenommen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dem Revisor in solchen Fällen auch nicht mehr so freundlich begegnet wird. Wieso verhält sich der Revisor aber so bestimmt und formell, wenn es der Gesellschaft nicht mehr gut geht? Bräuchte sie dann nicht doch eher Unterstützung und Wohlwollen? Der Grund liegt im Artikel 725 des Obligationenrechtes, der den Revisor zu einem bestimmten Vorgehen verpflichtet. Hält der Revisor diese Vorgaben nicht ein, macht er sich unter Umständen strafbar.

Konkret verpflichtet der Artikel 725 abs. 2 des Obligationenrechtes den Revisor sicherzustellen, dass der Verwaltungsrat bei einer Überschuldungssituation den Richter benachrichtigt. Kommt der Verwaltungsrat seinen Pflichten nicht nach, muss dies die Revisionsstelle nachholen (subsidiäre Pflicht). Es stellt sich in dem Moment einzig und alleine die Frage, ob eine Überschuldung kurzfristig beseitigt werden kann oder nicht. Massnahmen, die länger brauchen, bis diese greifen, können nur vom Richter beurteilt werden. Nur dieser hat die Kompetenz zu entscheiden, ob ein Konkurs aufgeschoben werden kann.

Der Revisor erledigt in einem solchen Moment also seine Pflicht, für die er als Organ gewählt wurde. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich viele Kunden dieser Pflicht der Revisionsstelle kaum oder gar nicht bewusst sind. Wir müssen uns aber auch im Klaren sein, dass der Revisor durch seine Pflicht auch die Haftungsrisiken des Verwaltungsrates minimiert. Ein verschleppter Konkurs kann für die Beteiligten nämlich teuer zu stehen kommen und bis hin zu persönlichen Anklagen führen.

Eine Überschuldungssituation ist selten schön und es ist verständlich, dass die Parteien in einem solchen Moment angespannt sind. Eine kompetente Revisionsstelle macht sie frühzeitig auf eine solche Situation aufmerksam, so dass sie in Zusammenarbeit mit Ihrem Treuhänder nach Lösungen suchen können, bevor es zu spät ist. Wir von der Gastroconsult unterstützen Sie gerne als Revisionsstelle oder auch als Berater idealerweise bereits bevor heikle Entscheidungen getroffen werden müssen.

Autor: 
Hans Haueter 
Direktor Treuhand und Beratung 

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