Donnerstag, 30. April 2020

Coronavirus | Lockerungen ab 11. Mai 2020

Der Bundesrat hat am 29. April 2020 diverse Massnahmen und Entscheidungen beschlossen. Dabei geht er weiter, als am 16. April 2020 angekündigt. Ab dem 11. Mai 2020 können nicht nur Läden, Märkte und obligatorische Schulen, sondern auch Restaurants sowie Museen und Bibliotheken wieder öffnen.

Die Abstands- und Hygieneregeln gelten nach wie vor. Der weitere Verlauf der Epidemie wird entscheidend davon abhängen, wie gut die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

Vorsichtige Öffnung der Gastronomie ab dem 11. Mai

  • Ab dem 11. Mai können Restaurants unter strengen Auflagen wieder öffnen.
  • In einem ersten Lockerungsschritt sind an einem Tisch maximal vier Personen oder Eltern mit Kindern erlaubt. Alle Gäste müssen sitzen und zwischen den Gästegruppen sind zwei Meter Abstand oder trennende Elemente nötig.
  • Über die weiteren Schritte entscheidet der Bundesrat am 27. Mai. Die etappierte Öffnung wird von Schutzkonzepten begleitet und wurde mit Branchenvertreter besprochen.
  • Die GastroSuisse und Gastroconsult werden Webinare zu Schutzkonzepten und Finanzthemen durchführen. Die Links für die Anmeldung zu den Video-Konferenzen werden im Verlauf der kommenden Woche (ab 4. Mai) auf den Homepages von GastroSuisse und Gastroconsult aufgeschalten.

Bezug von Kurzarbeitsentschädigung bleibt weiterhin möglich

  • Nicht alle Betriebe können wieder ganz oder teilweise, unter Einhaltung von Schutzkonzepten (davon sind u.a. die Restaurants betroffen), öffnen.
  • Die Kurzarbeitsregeln bleiben deshalb gültig, womit weiterhin Kurzarbeitsentschädigung für die gemeldeten und betroffenen Mitarbeitenden abgerechnet werden kann.

Primar- und Sekundarschulen

  • In Primar- und Sekundarschulen darf ab dem 11. Mai wieder Präsenzunterricht durchgeführt werden unter Einhaltung von Schutzkonzepten.
  • Die Kantone und Gemeinden werden bis zum 11. Mai die Umsetzung des Schutzkonzeptes regeln und dabei die lokalen Gegebenheiten berücksichtigen.

Gymnasiale Maturität und Berufsmaturität

  • Die kantonalen Gymnasien können dieses Jahr auch auf die schriftlichen Maturitätsprüfungen verzichten, nachdem die Erziehungsdirektorenkonferenz bereits beschlossen hatte, die mündlichen Prüfungen nicht durchzuführen.
  • Weiter wurde beschlossen, dass die Berufsmaturität 2020 ganz auf Erfahrungsnoten basierend erworben wird.

Weitere Lockerungen ab dem 11. Mai

  • Museen, Bibliotheken und Archive dürfen ebenfalls wieder geöffnet werden.
  • Sport-Trainings
    -   Im Breitensport dürfen wieder Trainings in Kleingruppen mit maximal fünf Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln stattfinden.
    -   Im Leistungssport gelten weniger starke Einschränkungen, insbesondere dürfen Trainings auch mit mehr als fünf Personen stattfinden. Der Bundesrat sieht zudem vor, in den Profiligen den Spielbetrieb unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab 8. Juni 2020 zuzulassen.
  • Einreisebeschränkungen werden gelockert
    -   Ab dem 11. Mai sollen zunächst die vor dem 25. März eingereichten Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum und aus Drittstaaten bearbeitet werden.
    -   Für Schweizer und EU-Bürger soll ab diesem Datum zudem der Familiennachzug in die Schweiz wieder möglich sein.
    -   Die Grenzkontrollen bleiben bestehen.

Weiterhin bis auf weiteres verboten

  • Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis Ende August 2020 verboten. Vor den Sommerferien wird der Bundesrat die Lage neu beurteilen. Dabei berücksichtigt er die Politik der anderen Staaten.
  • Botanische Gärten und Zoos bleiben bis am 8. Juni 2020 geschlossen.

Dritte Etappe der Lockerungen: Entscheidung am 27. Mai 2020

  • Über die dritte Etappe der Lockerungen ab dem 8. Juni wird der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Mai entscheiden.
  • Vorgesehen sind Entscheide zum Versammlungsverbot von mehr als 5 Personen, zum Präsenzunterricht an Gymnasien und Hochschulen, zu kulturellen Einrichtungen, Sportanlagen und Bergbahnen sowie zu Gottesdiensten.
  • Zudem soll entschieden werden, ab wann kleinere Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen wieder möglich sein werden.

Vorübergehender Verzicht auf Verzugszinsen auf verspätete Beitragszahlungen

  • Bei verspäteter Zahlung der AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge während der ausserordentlichen Lage werden bis zum 30. Juni keine Verzugszinsen verlangt. Die Massnahme gilt rückwirkend ab dem 21. März.
  • Die Beiträge bleiben geschuldet und müssen vollständig bezahlt werden.
  • Ab dem 1. Juli werden die Ausgleichskassen für bis dahin ausstehende Beitragszahlungen wieder Mahnungen ausstellen und bei Nichtbezahlung nötigenfalls die Betreibung einleiten.

Alle Neuansteckungen rückverfolgen

  • Sobald die Zahl der Neuansteckungen genügend gesunken ist, sollen alle Kantone mittels Befragungen die Übertragungsketten wieder flächendeckend rückverfolgen (Contact tracing).
  • So sollen infizierte Personen frühzeitig entdecken und dafür sorgen, dass alle Personen mit Symptomen sich testen lassen können und nicht nur wie bisher die besonders gefährdeten oder hospitalisierten Personen.
  • Positiv getestete Personen werden isoliert, wer mit ihnen Kontakt hatte wird informiert und unter Quarantäne gestellt.

Freiwillige App unterstützt die Eindämmung der Epidemie

  • Der Bevölkerung soll eine digitale Applikation zur Verfügung gestellt werden, die Bluetooth-Funktechnik verwendet und ihre Nutzer informiert, wenn sie zu lange in der Nähe von Infizierten gestanden sind. Diese App wird derzeit entwickelt.
  • Der Gebrauch der App ist freiwillig, die eigenen Daten sind allein für die Benutzer einsehbar und es werden keine Personendaten oder Ortsangaben genutzt.

Vorlagen und Merkblätter von GastroSuisse

  • Die GastroSuisse hat auf ihrer Webseite Mustervorlagen sowie Merkblätter zu folgenden Themen hochgeladen:
    -   Wie weiter in der Mietrechtsfrage – eine Übersicht
    -   Angedrohte Zahlungsverzugskündigungen
    -   Umgang mit Betreibungen
    -   Gang vor Schlichtungsbehörde

Wir hoffen, dass die Entscheidungen des Bundesrates vom 29. April 2020 Ihnen Mut geben und Sie Ihren Betrieb unter Einhaltung des Schutzkonzeptes wieder eröffnen können.

Wir stehen jederzeit für Fragen zur Verfügung und erleichtern Ihren Alltag.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei der Wiedereröffnung.

Ihre Gastroconsult

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