Die Schweizer Gastronomiebranche hatte in den letzten Jahren mit verschiedenen Herausforderungen zu kämpfen: von den Auswirkungen der Pandemie, über Arbeitskräftemangel bis hin zu steigenden Betriebskosten. Nun steht mit der bevorstehenden Mehrwertsteuererhöhung per 1. Januar 2024 eine weitere Veränderung an.
2024 verändern sich die für die Gastronomie und Hotellerie relevanten Mehrwertsteuersätze verändern sich wie folgt: Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent, reduzierter Satz von 2,5 auf 2,6 Prozent, und der Sondersatz für Beherbergung steigt von 3,7 auf 3,8 Prozent. Bei den Saldosteuersätzen steigt der Normalsatz von 5,1 auf 5,3 Prozent und der reduzierte Satz bleibt bei 0,6 Prozent, welcher gegenüber der ESTV abgerechnet werden muss.
Diese Anpassungen müssen per 1. Januar 2024 in den Kassensystem eingestellt werden.
Auswirkungen auf die Gastronomie
Durch diese Mehrwertsteuersatzerhöhung steigen die Preise für die Gäste. Da die Mehrwertsteuererhöhung jedoch sehr moderat ist, sollte dies für die Gäste tragbar sein. Sie führt beim Normalsatz zu einer durchschnittlichen Preiserhöhung von rund 0,4 Prozent. Bei den an deren Sätzen kann die Erhöhung eigentlich vernachlässigt werden. Andererseits werden jedoch die Preise für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen höher. Dies wird sich insbesondere in den Energiekosten auswirken, da diese bereits Preiserhöhungen hinter sich haben. Da bei dem effektiven Mehrwertsteuerabrechnungsverfahren die Vorsteuern jedoch in Abzug gebracht werden können, spielt dies für diese Betriebe eine untergeordnete Rolle.
Was können Gastronomen tun?
Die Ruhe bewahren, die Preise anpassen und die Mehrwertsteuer den Gästen richtig deklarieren. Die aktuelle Lage in der Gastronomie sollte jedoch trotzdem zu Massnahmen führen, die unabhängig von der Merhwertsteueranpassung umzusetzen sind.
Autor:
Daniel Hollenstein
Standortleiter
Gastroconsult Olten