Pflicht zum Handelsregistereintrag

Rund 630 000 Unternehmen sind im Handelsregister eingetragen. Fast 13 000 Einzelunternehmen oder Vereine fehlen aber, obwohl sie dazu verpflichtet wären – zu viele, findet die Eidgenössische Finanzkontrolle.

Folgende Firmen müssen obligatorisch im Handelsregister eingetragen sein: Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften, Vereine, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben, Stiftungen (ohne Familien- und kirchliche Stiftungen) sowie Zweigniederlassungen ausländischer und schweizerischer Unternehmen. Aber auch Selbständigerwerbende (Einzelunternehmungen), wenn der Jahresumsatz
100 000 Franken übersteigt und es sich um ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe handelt. Mehr Informationen und Online- Eintragung ins Handelsregister:
www.easygov.swiss

Quelle: TREUHAND | SUISSE

Cookies und Datenschutz

Diese Webseite verwendet temporäre Cookies. Mit dem Verbleiben auf dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung dieser Cookies einverstanden. Diese Cookies werden beim Verlassen dieser Webseite in Ihrem Browser wieder gelöscht. Mehr Informationen über Cookies und Datenschutz finden Sie hier: Datenschutzerklärung