Rund 630 000 Unternehmen sind im Handelsregister
eingetragen. Fast 13 000 Einzelunternehmen oder Vereine fehlen aber, obwohl sie
dazu verpflichtet wären – zu viele, findet die Eidgenössische Finanzkontrolle.
Folgende Firmen
müssen obligatorisch im Handelsregister eingetragen sein:
Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Aktiengesellschaften,
Kommanditaktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften, Vereine, die ein nach kaufmännischer
Art geführtes Gewerbe betreiben, Stiftungen (ohne Familien- und kirchliche
Stiftungen) sowie Zweigniederlassungen ausländischer und schweizerischer Unternehmen.
Aber auch Selbständigerwerbende (Einzelunternehmungen), wenn der Jahresumsatz
100 000 Franken übersteigt und es sich um ein nach kaufmännischer Art geführtes
Gewerbe handelt. Mehr Informationen und Online- Eintragung ins Handelsregister:
www.easygov.swiss