Mit der Abstimmung vom 24. September 2017 haben sich die Mehrwertsteuersätze ab 01.01.2018 geändert:
Der Normalsatz
liegt neu bei 7.7% (bis 31.12.2017: 8%)
Sondersatz liegt
neu bei 3.7% (bis 31.12.2017: 3.8%)
Der
reduzierte Satz bleibt bei 2.5%
Ausserdem wurden
im Parlament vorgängig bereits einige Änderungen beschlossen.
Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes bringt für
die Mehrzahl der inländischen Unternehmen keine wesentlichen Änderungen (bis
auf die bereits erwähnten Satzänderungen). Durch den Abbau
mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile soll jedoch die Situation der
Schweizer Unternehmen indirekt verbessert werden.
Für Sie und Ihr
Unternehmen bedeuten diese Änderungen in erster Linie folgendes:
Auf den
Rechnungen und im Kassensystem oder ERP-System sind die neuen Sätze
einzurichten.
Auf den Rechnungen ist das Leistungsdatum aufzuführen. Arbeiten
bzw. Leistungen bis zum 31.12.2017 sind noch mit dem alten Satz von 8% (oder
3.8% für die Hotellerie) abzurechnen. Leistungen ab dem 1.1.2018 hingegen sind
mit dem neuen Satz von 7.7% (oder 3.7% für die Hotellerie) abzurechnen.
Debitoren (offene Kundenrechnungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) und angefangene
Arbeiten sind per Ende Jahr genau zu erfassen. Wir empfehlen
Ihnen, so viel wie möglich bis zum 31.12. zu fakturieren. Per 31.12.2017 noch
nicht verrechenbare Leistungen sind, um steuerliche Aufrechnungen zu vermeiden,
möglichst detailliert festzuhalten.
Gastroconsult AG
Ezio Zago
Dipl. Treuhandexperte
Verwaltungsrat