In
der Schweiz haben familiengeführte Unternehmen eine tragende wirtschaftliche
Bedeutung. Pro Jahr sind über 10'000 Firmeninhaber mit einer Nachfolgeregelung konfrontiert.
Nicht wenige Nachfolgeregelungen scheitern, gut 70 Prozent werden gar nicht
oder zu spät angegangen.
Es
gibt keine Musterlösung, denn jede Nachfolgeregelung ist ein Einzelfall.
Arten
von Nachfolgeregelungen sind:
Organisatorische
und psychologische Aspekte
Befasst
man sich mit der Nachfolge der Unternehmung, steht am Anfang das Nachdenken und
nicht das Tun. Das Verfassen eines Konzeptes mit Checklisten und deren
Aktualisierung ist wichtig. Ferner sollte darüber mit der Familie, Freunden und
externen Beratern gesprochen werden. Die Nachfolgeregelung braucht Zeit und
kann nicht delegiert werden.
Ein weiteres Kriterium ist die Zieldefinierung,
was erreicht werden sollte, unabdingbar. Ziele sind die Richtschnur für jeden
Entscheidungsschritt. Bauchentscheide haben durchaus ihre
Bedeutung, das systematische Vorgehen
jedoch auch. In den einzelnen Entscheidungsschritten sind mögliche Alternativen
zu prüfen und im Entscheidungsprozess zu dokumentieren. (Vorstudie –
Hauptstudie – Detailstudie – Umsetzung)
Welche Erwartungen werden unter anderem an
eine Nachfolgeregelung geknüpft?
Ängste wie Status- bzw. Machtverlust, das
Loslassen, die Skepsis vor der Zukunft und die realistische Einschätzung des
Wertes der Unternehmung sind Herausforderungen, welche vielfach emotional geprägt
sind.
Ein unfähiger Nachfolger, extremer Zeitdruck,
zu wenig Zeitraum für den Prozess, finanzielle Konsequenzen, Alter, Krankheit
oder Unfall sind Misserfolgsfaktoren, welche zu einem Scheitern des
Nachfolgeprozesses führen können.
Unternehmungsbewertung
Zweck der Bewertung des Unternehmens ist in
erster Linie die Preisfindung. Im Weiteren wird die Bewertung als
Führungsinstrument, Strategiegrundlage und für die Zukunftsbeurteilung einer
langfristigen Wertsteigerung herangezogen.
Der Unternehmungswert soll als Schiedswert
unparteiisch und unabhängig als fairer Kompromiss zwischen den Interessenten dienen.
Bei der Anwendung der richtigen
Bewertungsmethode stehen ertragsorientierte Ansätze im Vordergrund. Ein
Unternehmen ist im Grundsatz nur so viel wert, wie daraus Nutzen erzielt werden
kann. Zur verlässlichen Unternehmungswertbestimmung werden heute nicht selten
zwei verschiedene, nutzenorientierte Bewertungsmethoden angewandt. .
Ehegüter/Erbrecht
In die Nachfolgeplanung ist ferner das
Ehegüter bzw. Erbrecht miteinzubeziehen. Nachfolgende Abklärungen/Situationsanalysen
drängen sich auf:
Einzelne Knackpunkte ergeben sich, wenn z.
B. der Unternehmerlohn nicht den wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst ist,
oder die Unternehmenspartner für ihre Leistungen keinen Lohn bezogen haben.
Steuern
Die steuerlichen Konsequenzen haben auf
die gewählte rechtliche Struktur des Unternehmens jeweils einen direkten Einfluss
(Einzelfirma, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft). Um die
Steueroptimierung bei einer Nachfolge richtig umzusetzen, ist die frühzeitige Einbindung
eines Steuerberaters wichtig.
Finanzplanung/Mittelbedarf
Das Drei-Säulenprinzip zählt zu den
tragenden Elementen der Schweiz. Die erste Säule sichert die Existenzgrundlage
(AHV), die zweite sichert den gewohnten Lebensstandards (BVG) und die dritte
Säule als freiwillige Vorsorge den Zusatzbedarf ab.
Im Allgemeinen erfolgt bis zum
Rentenbeginn der Kapitalaufbau und im Rentenalter beginnt der sogenannte Kapitalverzehr.
Eine angemessene Nachfolgeregelung berücksichtigt sowohl den künftigen Mittelbedarf
der übergebenden als auch den Vorsorgeanspruch der übernehmenden Personen.
Fazit
Die Nachfolgeregelung darf nicht
unterschätzt werden, denn
sollte eine Nachfolgeplanung erfolgreich umgesetzt werden können.
Camichel Paul
Gastroconsult AG