Das Bundesgericht hat entschieden, dass auf die Empfangsgebühren
für Radio und TV keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf. Nun muss der Bund
Steuern an die Haushalte zurückbezahlen.
Rund 165 Millionen Franken, die der Bund an
Mehrwertsteuern einkassiert hat, sollen zurückbezahlt werden. Das wären 50
Franken für jeden der 3,4 Millionen Haushalte. Dies schlägt der Bundesrat in
seinem Entwurf zum neuen Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der
Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen vor. Falls das Parlament
einer pauschalen Vergütung zustimmt, können die Gutschriften voraussichtlich im
Jahr 2021 ausgeführt werden. Die Gutschrift soll auf einer Gebührenrechnung der
Erhebungsstelle Serafe erfolgen. Für die Unternehmen ist aus Sicht des
Bundesrats eine pauschale Vergütung nicht angezeigt. Die meisten von ihnen
konnten die Vorsteuer abziehen und haben keine wirtschaftliche Einbusse
erlitten. Die anderen Unternehmen können ihre individuellen Ansprüche weiterhin
gegenüber dem BAKOM geltend machen.
Quelle: UP|DATE 02/2019 von TREUHAND | SUISSE