Rückerstattung der MwSt. auf den Billag-Gebühren

Das Bundesgericht hat entschieden, dass auf die Empfangsgebühren für Radio und TV keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf. Nun muss der Bund Steuern an die Haushalte zurückbezahlen.

Rund 165 Millionen Franken, die der Bund an Mehrwertsteuern einkassiert hat, sollen zurückbezahlt werden. Das wären 50 Franken für jeden der 3,4 Millionen Haushalte. Dies schlägt der Bundesrat in seinem Entwurf zum neuen Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen vor. Falls das Parlament einer pauschalen Vergütung zustimmt, können die Gutschriften voraussichtlich im Jahr 2021 ausgeführt werden. Die Gutschrift soll auf einer Gebührenrechnung der Erhebungsstelle Serafe erfolgen. Für die Unternehmen ist aus Sicht des Bundesrats eine pauschale Vergütung nicht angezeigt. Die meisten von ihnen konnten die Vorsteuer abziehen und haben keine wirtschaftliche Einbusse erlitten. Die anderen Unternehmen können ihre individuellen Ansprüche weiterhin gegenüber dem BAKOM geltend machen.

 

Quelle: UP|DATE 02/2019 von TREUHAND | SUISSE

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