Am 1. Januar 2018 tritt die Teilrevision
des Mehrwertsteuergesetzes in Kraft. Das revidierte Gesetz beseitigt
Wettbewerbsnachteile für inländische Unternehmen.
Neu ist für die obligatorische
Steuerpflicht eines Unternehmens nicht mehr nur der Umsatz im Inland massgebend,
sondern der Umsatz im In- und Ausland. Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von
mindestens 100'000 Franken erzielen, werden damit ab dem ersten Franken Umsatz in
der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. Bisher konnten ausländische Unternehmen bis
zu einem Umsatz von 100'000 Franken in der Schweiz ihre Leistungen ohne Mehrwertsteuer
erbringen, was zu Wettbewerbsnachteilen für das inländische Gewerbe geführt
hat, insbesondere in den Grenzregionen.
Auch der reduzierte Mehrwertsteuersatz für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher, die Margenbesteuerung für Sammlerstücke und andere treten auf 1. Januar 2018 in Kraft. Die Versandhandelsregelung hingegen tritt erst auf den 1. Januar 2019 in Kraft.