Damit aus der schönsten Zeit des Jahres nicht die kostspieligste
wird: Prüfen Sie vor Reiseantritt, welche Kosten durch die Unfall- und die
Krankenversicherung gedeckt sind. Arbeitnehmer sind über die Unfallversicherung ihres Arbeitgebers
auch gegen Freizeitunfälle im
Ausland versichert – wenn sie mehr als
acht Stunden pro Woche arbeiten. Liegt Ihr Pensum darunter, empfiehlt sich eine
Unfallzusatzversicherung über Ihre
Krankenkasse. Allerdings fallen auch dann die Kosten in Höhe der von Ihnen gewählten
Franchise sowie eine Selbstbeteiligung
an.
Die obligatorische Unfallversicherung
übernimmt in EU-/EFTA-Ländern die gleichen Leistungen wie die dortige lokale
obligatorische Krankenkasse für die Einwohner. Aber aufgepasst: Insbesondere in
den USA, in Kanada und in Japan können die Kosten für eine Behandlung schnell
das Doppelte bis das Dreifache betragen.
Tipps:
Nehmen Sie auf Reisen die Versicherungskarte der Krankenkasse mit.
Prüfen Sie vor Reiseantritt Ihren Versicherungsschutz und schliessen Sie allenfalls eine Zusatzversicherung ab. Diese sollte die unlimitierte Kostenübernahme von Heilungskosten sowie von Rücktransporten in die Schweiz beinhalten.
Bewahren Sie Rechnungen und Quittungen gut auf und lassen Sie sich Röntgenbilder, Arztberichte usw. aushändigen.
Quelle: UP|DATE 02/2019 von TREUHAND | SUISSE