Die Nachfolgeregelung aus der Sicht des Unternehmers bzw. Unternehmerin

In der Schweiz haben familiengeführte Unternehmen eine tragende wirtschaftliche Bedeutung. Pro Jahr sind über 10'000 Firmeninhaber mit einer Nachfolgeregelung konfrontiert. Nicht wenige Nachfolgeregelungen scheitern, gut 70 Prozent werden gar nicht oder zu spät angegangen.

Es gibt keine Musterlösung, denn jede Nachfolgeregelung ist ein Einzelfall.

Arten von Nachfolgeregelungen sind:

  • Verkauf an Dritte
  • Verkauf ans Kader (MBO)
  • Publikumsöffnung
  • Vermietung
  • Fremdmanager anstellen (Betriebsleiter)
  • Nachfolge in der Familie
  • Geschäftsaufgabe mit allfälliger Umnutzung der Betriebsliegenschaft

Organisatorische und psychologische Aspekte
Befasst man sich mit der Nachfolge der Unternehmung, steht am Anfang das Nachdenken und nicht das Tun. Das Verfassen eines Konzeptes mit Checklisten und deren Aktualisierung ist wichtig. Ferner sollte darüber mit der Familie, Freunden und externen Beratern gesprochen werden. Die Nachfolgeregelung braucht Zeit und kann nicht delegiert werden.

Ein weiteres Kriterium ist die Zieldefinierung, was erreicht werden sollte, unabdingbar. Ziele sind die Richtschnur für jeden Entscheidungsschritt. Bauchentscheide haben durchaus ihre
Bedeutung, das systematische Vorgehen jedoch auch. In den einzelnen Entscheidungsschritten sind mögliche Alternativen zu prüfen und im Entscheidungsprozess zu dokumentieren. (Vorstudie – Hauptstudie – Detailstudie – Umsetzung)

Welche Erwartungen werden unter anderem an eine Nachfolgeregelung geknüpft?

  • die erfolgreiche Weiterführung der Unternehmung
  • tragbare finanzielle Belastung für den/die Nachfolger-in (Existenzfrage)
  • finanzielle Absicherung der eigenen Vorsorge im Alter
  • Sicherheit für die Familie und die Gleichbehandlung der Kinder
  • Steueroptimierung

Ängste wie Status- bzw. Machtverlust, das Loslassen, die Skepsis vor der Zukunft und die realistische Einschätzung des Wertes der Unternehmung sind Herausforderungen, welche vielfach emotional geprägt sind.
Ein unfähiger Nachfolger, extremer Zeitdruck, zu wenig Zeitraum für den Prozess, finanzielle Konsequenzen, Alter, Krankheit oder Unfall sind Misserfolgsfaktoren, welche zu einem Scheitern des Nachfolgeprozesses führen können.

Unternehmungsbewertung
Zweck der Bewertung des Unternehmens ist in erster Linie die Preisfindung. Im Weiteren wird die Bewertung als Führungsinstrument, Strategiegrundlage und für die Zukunftsbeurteilung einer langfristigen Wertsteigerung herangezogen.
Der Unternehmungswert soll als Schiedswert unparteiisch und unabhängig als fairer Kompromiss zwischen den Interessenten dienen.
Bei der Anwendung der richtigen Bewertungsmethode stehen ertragsorientierte Ansätze im Vordergrund. Ein Unternehmen ist im Grundsatz nur so viel wert, wie daraus Nutzen erzielt werden kann. Zur verlässlichen Unternehmungswertbestimmung werden heute nicht selten zwei verschiedene, nutzenorientierte Bewertungsmethoden angewandt.  .

Ehegüter/Erbrecht
In die Nachfolgeplanung ist ferner das Ehegüter bzw. Erbrecht miteinzubeziehen. Nachfolgende Abklärungen/Situationsanalysen drängen sich auf:

  • Güterstand (Errungenschaftsbeteiligung, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
  • Erbrecht – Erbfolge - gesetzliche Erben
  • Testament
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevertrag

Einzelne Knackpunkte ergeben sich, wenn z. B. der Unternehmerlohn nicht den wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst ist, oder die Unternehmenspartner für ihre Leistungen keinen Lohn bezogen haben.

Steuern
Die steuerlichen Konsequenzen haben auf die gewählte rechtliche Struktur des Unternehmens jeweils einen direkten Einfluss (Einzelfirma, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft). Um die Steueroptimierung bei einer Nachfolge richtig umzusetzen, ist die frühzeitige Einbindung eines Steuerberaters wichtig.

Finanzplanung/Mittelbedarf
Das Drei-Säulenprinzip zählt zu den tragenden Elementen der Schweiz. Die erste Säule sichert die Existenzgrundlage (AHV), die zweite sichert den gewohnten Lebensstandards (BVG) und die dritte Säule als freiwillige Vorsorge den Zusatzbedarf ab.
Im Allgemeinen erfolgt bis zum Rentenbeginn der Kapitalaufbau und im Rentenalter beginnt der sogenannte Kapitalverzehr. Eine angemessene Nachfolgeregelung berücksichtigt sowohl den künftigen Mittelbedarf der übergebenden als auch den Vorsorgeanspruch der übernehmenden Personen.

Fazit
Die Nachfolgeregelung darf nicht unterschätzt werden, denn

  • mit einer frühzeitigen notwendigen Bereitschaft,
  • den internen Widerstand abzubauen,
  • die Kommunikation gezielt zu planen,
  • das Nachfolgekonzept zu erstellen und dieses schriftlich festzuhalten,
  • realistische Preisvorstellungen zu entwickeln,
  • der eigenen Altersvorsorge Rechnung zu tragen,
  • das Unternehmen für den Übergabezeitpunkt fit zu machen und einen Berater beizuziehen,

sollte eine Nachfolgeplanung erfolgreich umgesetzt werden können.



Camichel Paul
Gastroconsult AG

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