Opting-out

Die eingeschränkte Revision ermöglicht vielen KMU eine reduzierte Prüfung ihrer Jahresabschlüsse. Bei weniger als zehn Vollzeitstellen besteht die Option, ganz darauf zu verzichten (Opting-out). Dieser Entscheid sollte allerdings in einer Gesamtbetrachtung erfolgen.


Bei der Beschaffung von Fremdkapital (Darlehen, Bankkredit) kann ein
ungeprüfter Abschluss eine Hürde darstellen.

Bei der gesetzlichen Prüfung der Jahresabschlüsse von KMU kennt die Schweiz eine Sonderregelung. Seit bald zehn Jahren haben Aktiengesellschaften, GmbH oder Genossenschaften die Möglichkeit, von der ordentlichen auf die eingeschränkte Revision umzusteigen. Voraussetzung ist, dass zwei der Grössen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren unterhalb dieser Schwellenwerte liegen: CHF 20 Mio. Bilanzsumme, CHF 40 Mio. Umsatzerlös, 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt. In der Praxis bedeutet dies, dass über 95 Prozent aller Firmen von der eingeschränkten Revision profitieren können.

Opting-out für die Kleinen
Aktiengesellschaften, GmbH oder Genossenschaften, die nicht mehr als zehn Vollzeitstellen haben, können gemäss geltendem Recht noch einen Schritt weiter gehen und gänzlich auf die Revision verzichten. Voraussetzung für dieses sogenannte Opting-out ist das Einverständnis aller Aktionäre respektive Gesellschafter. Mit dem Opting-out, das beim kantonalen Handelsregister beantragt werden muss, spart sich das Unternehmen den Aufwand und die Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses.

Gesamtbetrachtung als Entscheidungsgrundlage
Der Entscheid, auf eine Revision zu verzichten, sollte allerdings nicht allein aufgrund der Kosten erfolgen. Was kurzfristig attraktiv erscheint, kann sich mit dem Blick auf die langfristigen Firmenziele und auf das Vertrauen des Marktes in einem anderen Licht präsentieren. Folgende Aspekte sollten in den Entscheid über ein Opting-out einfliessen:

  • Die objektive Beurteilung durch eine externe Revisionsstelle wirkt aus der Sicht von bestehenden und vor allem potenziellen Geschäftspartnern vertrauensbildend. Man muss sich bewusst sein, dass für jeden Aussenstehenden ersichtlich ist, wenn ein Unternehmen nicht über ein unabhängiges Kontrollorgan verfügt:
    Nach dem Opting-out wird die Revisionsstelle im Handelsregister gelöscht.
  • Ein geprüfter Abschluss schafft Vertrauen gegenüber Steuerbehörden und Sozialversicherungen.
  • Bei der Beschaffung von Fremdkapital (Darlehen, Bankkredit) stellt ein ungeprüfter Jahresabschluss eine Hürde dar. Hier sollte man vorausdenken, wenn man z. B. in einer späteren Wachstumsphase – nicht gebremst werden will.
  • Der Verzicht auf die Revision birgt für die Unternehmensführung ein Risiko. Etwa dann, wenn sich Fehler in die Abschlüsse einnisten, die bei der Prüfung von Anfang an festgestellt würden.
  • Aus dem gleichen Grund verschafft die Revision auch dem Verwaltungsrat eine höhere Sicherheit.
  • Schliesslich wird ein geprüfter Abschluss im Zusammenhang mit einer Nachfolgeregelung oder einem Firmen verkauf ein wichtiger Aspekt – weil damit von neutraler Stelle geprüfte Unternehmenszahlen vorliegen

Ein Opting-out ist vor allem dann sinnvoll, wenn das Sicherheitsbedürfnis der Beteiligten nicht gross ist. Beispiels weise wenn die Eigenfinanzierung solide ist oder das Unternehmen problemlos in der Lage ist, seine Geschäftsrisiken selber abzudecken.

Tipp:
Grossfirmen, die der ordentlichen Revision unterliegen, müssen gleichzeitig ein Internes Kontrollsystem (IKS) vorweisen können. Ein solches IKS enthält Komponenten, die auch für KMU sehr interessant sein können. Da es sich in diesem Fall um ein freiwilliges Instrument handelt, kann man es vereinfachen und auf seine Bedürfnisse ausrichten. Der Nutzen eines IKS geht über die Aspekte der finanziellen Berichterstattung hinaus. Es gibt einem Unternehmen Mechanismen an die Hand, um seine Tätigkeit besser zu steuern und zu kontrollieren. Schliesslich hat jeder Betrieb ein Interesse daran, dass seine Prozesse effizient und möglichst fehlerfrei ablaufen; gleichzeitig liegt es wohl jedem Unternehmer am Herzen, sein Firmenvermögen systematisch zu schützen und das Risiko von finanziellen Unregelmässigkeiten zu mindern. Genau auf diese Hauptaspekte zielt ein IKS ab.

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