Grenzen werden heute ohne weitere Kontrollen überquert. Wer mit dem Auto fährt, bewegt sich dabei nicht immer im erlaubten Rahmen.
Wohnt der Fahrer beispielsweise in der Schweiz, das Fahrzeug aber ist
im Ausland immatrikuliert, darf er das Auto für Fahrten in der Schweiz nicht
benutzen. Ebenfalls nicht erlaubt ist das Fahren im Ausland, wenn der Fahrer
seinen Wohnsitz im Ausland angemeldet hat, das Fahrzeug aber in der Schweiz
immatrikuliert ist. Auch wer mit einem ausgeliehenen Fahrzeug unterwegs ist,
kann beim Grenzübertritt auf Schwierigkeiten stossen. Es empfiehlt sich, eine
schriftliche Bewilligung des Fahrzeuginhabers mitzuführen.
TIPP
Weitere Informationen finden Sie unter www.tcs.ch.