Mehrwertsteuersätze ab 1. Januar 2018

Neues MWST-Gesetz – Wichtige Änderungen im Überblick

Mit der Abstimmung vom 24. September 2017 haben sich die Mehrwertsteuersätze ab 01.01.2018 geändert:
Der Normalsatz liegt neu bei 7.7% (bis 31.12.2017: 8%)
Sondersatz liegt neu bei 3.7% (bis 31.12.2017: 3.8%)
Der reduzierte Satz bleibt bei 2.5%

Ausserdem wurden im Parlament vorgängig bereits einige Änderungen beschlossen.
Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes bringt für die Mehrzahl der inländischen Unternehmen keine wesentlichen Änderungen (bis auf die bereits erwähnten Satzänderungen). Durch den Abbau mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile soll jedoch die Situation der Schweizer Unternehmen indirekt verbessert werden.

Für Sie und Ihr Unternehmen bedeuten diese Änderungen in erster Linie folgendes:
Auf den Rechnungen und im Kassensystem oder ERP-System sind die neuen Sätze einzurichten.
Auf den Rechnungen ist das Leistungsdatum aufzuführen. Arbeiten bzw. Leistungen bis zum 31.12.2017 sind noch mit dem alten Satz von 8% (oder 3.8% für die Hotellerie) abzurechnen. Leistungen ab dem 1.1.2018 hingegen sind mit dem neuen Satz von 7.7% (oder 3.7% für die Hotellerie) abzurechnen.
Debitoren (offene Kundenrechnungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) und angefangene Arbeiten sind per Ende Jahr genau zu erfassen. Wir empfehlen Ihnen, so viel wie möglich bis zum 31.12. zu fakturieren. Per 31.12.2017 noch nicht verrechenbare Leistungen sind, um steuerliche Aufrechnungen zu vermeiden, möglichst detailliert festzuhalten.

Gastroconsult AG

Ezio Zago
Dipl. Treuhandexperte
Verwaltungsrat

 

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